Schadstoff­sanierung

Mitarbeiter bei der fachgerechten Entfernung asbesthaltiger Dachpappe mit Schutzkleidung und Atemschutz
Mitarbeiter bei der fachgerechten Entfernung asbesthaltiger Dachpappe mit Schutzkleidung und Atemschutz

Schadstoff­sanierung mit Verantwortung und Fachkenntnis

Schadstoffsanierungen erfordern besondere Sorgfalt, klar geregelte Abläufe und die konsequente Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Insbesondere bei Asbest- und KMF-Belastungen steht der Schutz von Menschen, Gebäuden und Umwelt im Mittelpunkt.

Wir führen Schadstoffsanierungen für private und gewerbliche Projekte in Würzburg und der Region Unterfranken fachgerecht durch. Die Arbeiten erfolgen vorbereitet, abgesichert und nach den geltenden technischen Regeln, mit kontrollierten Arbeitsbereichen und nachvollziehbarer Dokumentation.

Leistungen im Bereich Schadstoffsanierung

Je nach Art und Umfang der Belastung übernehmen wir die fachgerechte Sanierung unterschiedlicher Schadstoffe. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Vorgaben, der Zustand des Gebäudes sowie die geplante weitere Nutzung.

Sanierung schadstoffbelasteter Materialien und Bauteile

Abgesicherte Arbeitsbereiche

Vor Beginn der Arbeiten richten wir klar abgegrenzte und gesicherte Arbeitsbereiche ein. Schutzmaßnahmen wie Abschottungen, Unterdruckhaltung und persönliche Schutzausrüstung sind dabei selbstverständlich.

Kontrollierte Entfernung und sichere Verpackung

Belastete Materialien werden staubarm und kontrolliert ausgebaut, fachgerecht verpackt und für den Abtransport vorbereitet. Ziel ist es, die Freisetzung von Schadstoffen zuverlässig zu verhindern.

Dokumentation und Übergabe

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. So schaffen wir Sicherheit für Auftraggeber, Folgegewerke und Behörden.

Sicher geplant und gesetzes­konform umgesetzt

Schadstoffsanierungen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Abhängig von Art und Umfang der Belastung erfolgen die Arbeiten nach den jeweils einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Dazu zählen bei Asbest die Vorgaben der TRGS 519, bei künstlichen Mineralfasern die TRGS 521 sowie bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen die TRGS 524.

Auf dieser Grundlage stellen wir sicher, dass alle Maßnahmen kontrolliert, fachgerecht und rechtskonform umgesetzt werden.

Schadstoffe und rechtliche Vorgaben

Asbest, KMF, PAK, PCP und sonstige Schadstoffe

Der Umgang mit schadstoffbelasteten Baustoffen unterliegt klaren gesetzlichen und technischen Regeln. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von Art, Zustand und Einbauort der Materialien sowie von der geplanten weiteren Nutzung des Gebäudes ab.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über häufig vorkommende Schadstoffe und die maßgeblichen Regelwerke.

Asbest – TRGS 519

Asbesthaltige Baustoffe wurden bis in die 1990er-Jahre in zahlreichen Gebäuden eingesetzt. Typische Fundstellen sind unter anderem Fassadenplatten, Bodenbeläge, Rohrisolierungen oder Dachmaterialien.

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen ausschließlich unter Einhaltung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem klar abgegrenzte Arbeitsbereiche, staubarme Verfahren, geeignete Schutzmaßnahmen sowie eine kontrollierte Entsorgung der ausgebauten Materialien.

In vielen Fällen ist eine Asbestsanierung Voraussetzung, um Rückbau- oder Abbrucharbeiten überhaupt durchführen zu können.

Künstliche Mineralfasern (KMF) – TRGS 521

Künstliche Mineralfasern, zu denen unter anderem Schlacken-, Stein- und Glaswolle zählen, wurden insbesondere als Dämmstoffe in älteren Gebäuden eingesetzt. Je nach Herstellungszeitraum und Zustand können diese Materialien als potenziell gesundheitlich relevant eingestuft werden.

Der Umgang mit KMF unterliegt den Vorgaben der TRGS 521. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Faserfreisetzung, der Zustand des Materials sowie die Art der geplanten Arbeiten. Auch hier sind geeignete Schutzmaßnahmen, eine kontrollierte Entfernung und eine fachgerechte Entsorgung erforderlich.

PAK, PCP und weitere Schadstoffe – TRGS 524

Neben Asbest und KMF können in Bestandsgebäuden weitere Schadstoffe auftreten, etwa polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Pentachlorphenol (PCP) oder andere belastete Materialien.

Für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gelten die Vorgaben der TRGS 524. Sie regelt den sicheren Umgang mit Schadstoffen bei Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen und stellt Anforderungen an Planung, Schutzmaßnahmen, Durchführung und Dokumentation.

Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, wird projektbezogen geprüft und festgelegt.

Weitere Leistungen im Zusammenhang mit Schadstoffsanierung

Abbrucharbeiten

Vor Abbruch-, Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen ist bei belasteten Baustoffen häufig eine Schadstoffsanierung erforderlich.

Entsorgungsarbeiten

Belastete Materialien müssen nach der Sanierung fachgerecht entsorgt und dokumentiert werden.

Projekt besprechen und Sanierung abstimmen

Sie vermuten Schadstoffe im Gebäude oder planen eine Sanierung? Gerne beraten wir Sie persönlich und klären gemeinsam Art, Umfang und die erforderlichen Maßnahmen.